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   SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11 ER   

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SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11 ER (https://dejure.org/2011,19159)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 11.05.2011 - S 42 AY 21/11 ER (https://dejure.org/2011,19159)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - S 42 AY 21/11 ER (https://dejure.org/2011,19159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    (Asylbewerberleistung - kein Leistungsberechtigter iS des § 1 Abs 1 Nr 3 AsylbLG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss - Niedersächsische Bleiberechtsregelung 2009 - Aufenthaltserlaubnis auf Probe - Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs 4 AufenthG 2004 - ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG; § 1 Abs. 2 AsylbLG; § 23 Abs. 1 AufenthG; § 24 AufenthG; § 81 Abs. 4 AufenthG; § 104a Abs. 5 S. 5 AufenthG
    § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG differenziert unter der Gruppe der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG bzgl. deren Zugang zum Sozialleistungssystem; Bei einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 23 Abs. 1 AufenthG besteht keine Leistungsberechtigung nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG differenziert unter der Gruppe der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG bzgl. deren Zugang zum Sozialleistungssystem; Bei einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 23 Abs. 1 AufenthG besteht keine Leistungsberechtigung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigter - Leistungsausschluss für

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    Auch hat das Bundessozialgericht bereits entschieden, dass es für Ausländer, die mit Leistungsempfängern nach dem SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft leben, keinen Anspruch auf familieneinheitliche Leistungsgewährung gibt, weil deren individueller Sozialleistungsanspruch allein an deren aufenthaltsrechtlichen Status anknüpft (BSG, Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 66/08 R -, NVwZ-RR 2010, S. 726 ff., zit. nach juris Rn. 19).

    Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II sind vom Bezug von Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) einschließlich deren nicht erwerbsfähige, in einer Haushaltsgemeinschaft lebende Angehörige ausgenommen (zur Reichweite und zur Verfassungsmäßigkeit dieses Ausschlusstatbestandes vgl. BSG, Urteil vom 21.12.2009, a.a.O.).

  • VG München, 14.03.2011 - M 24 S 10.5340

    Altfallregelung (Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis)

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist jedoch mit dem Ergebnis einer restriktiven Auslegung des § 104a Abs. 5 Satz 5 AufenthG bereits entschieden worden, dass ein im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag im Zweifel immer sowohl auf § 104a Abs. 5 und 6 AufenthG als auch (zumindest hilfsweise) auf § 23 Abs. 1 AufenthG i.V.m. der Bleiberechtsregelung 2009 gestützt ist und dass der diesbezüglich gestellte Antrag nach § 23 Abs. 1 AufenthG die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG zur Folge hat (VG München, Beschluss vom 14.03.2011 - M 24 S 10.5340 -, zit. nach juris Rn. 47 ff.; ebenso Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Loseblatt, Stand: 49. Erg.Lfg. März 2011, Band III, § 104a Rn. 81.1 und 85.1 m.w.N.; vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Die Linke zu Frage 6 c): BT-Drs.

    Die Antragsteller können sich - hier eindeutig - auf die sog. Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG berufen (VG München, Beschluss vom 14.03.2011, a.a.O., juris Rn. 47 m.w.N.; Funke-Kaiser, a.a.O., § 104a Rn. 85.1), mit der Folge, dass sie sowohl ausländerrechtlich als auch leistungsrechtlich kraft Gesetzes aktuell so zu behandeln sind, als besäßen sie weiterhin ihren bisherigen Titel, d.h. einschließlich des Rechts auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Dienelt in: Renner, a.a.O., § 81 Rn. 15 und 18; Frerichs, a.a.O., § 1 Rn. 111; zum Fortbestehen des Anspruchs nach dem SGB XII: Hessisches LSG, Beschluss vom 11.07.2006 - L 7 SO 19/06 ER -, InfAuslR 2006, S. 477 ff., zit. nach juris Rn. 39 und 44; ).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    Jedenfalls in dieser Gestattung ist eine konstitutive Regelung der Ausländerbehörde mit dem Ziel der Herbeiführung einer Besitzstandswahrung zugunsten der Antragsteller zu 1. bis 3. zu erblicken, die nach dem Willen des Gesetzgebers an sich nur der bereits kraft Gesetzes - nicht durch gesonderten Verwaltungsakt - nach § 81 Abs. 4 AufenthG eintretenden Fortgeltungsfiktion und der damit einhergehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit eigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2010 - 1 C 6/09 -, BVerwGE 136, S. 211, zit. nach juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    Mit einer Fiktionsbescheinigung vermag die Ausländerbehörde insbesondere nicht konstitutiv einen bestimmten Rechtsstatus festzustellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.03.2006 - 24 ZB 06.165 -, juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.01.2010 - 1 B 17/09 u.a. -, NVwZ-RR 2010, S. 330, zit. nach juris Rn. 7, zu einer nach § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ausgestellten Bescheinigung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    Gleichwohl muss zur Kenntnis genommen werden, dass in der ausländerrechtlichen Praxis bisweilen zum Mittel der Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen zur Vermeidung "unbilliger Härten" gegriffen wird, obwohl die gesetzlich gemäß § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG eintretenden und lediglich zu bescheinigenden Wirkungen nicht eingetreten sind (vgl. dazu insbes. Ziff. 81.4.2.3 AllgVwV-AufenthG, der auch bei geringfügig verspäteter Stellung des Verlängerungsantrages aus bloßer Nachlässigkeit den Ausländerbehörden im Einzelfall die Ausstellung einer auf § 81 Abs. 4 AufenthG gestützten Fiktionsbescheinigung aufgibt; kritisch hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2006 - 18 B 120/06 -, juris Rn. 41).
  • LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06

    Sozialhilfe für Ausländer - ausländerrechtliches Genehmigungsverfahren -

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    Die Antragsteller können sich - hier eindeutig - auf die sog. Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG berufen (VG München, Beschluss vom 14.03.2011, a.a.O., juris Rn. 47 m.w.N.; Funke-Kaiser, a.a.O., § 104a Rn. 85.1), mit der Folge, dass sie sowohl ausländerrechtlich als auch leistungsrechtlich kraft Gesetzes aktuell so zu behandeln sind, als besäßen sie weiterhin ihren bisherigen Titel, d.h. einschließlich des Rechts auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Dienelt in: Renner, a.a.O., § 81 Rn. 15 und 18; Frerichs, a.a.O., § 1 Rn. 111; zum Fortbestehen des Anspruchs nach dem SGB XII: Hessisches LSG, Beschluss vom 11.07.2006 - L 7 SO 19/06 ER -, InfAuslR 2006, S. 477 ff., zit. nach juris Rn. 39 und 44; ).
  • VGH Bayern, 22.03.2006 - 24 ZB 06.165
    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    Mit einer Fiktionsbescheinigung vermag die Ausländerbehörde insbesondere nicht konstitutiv einen bestimmten Rechtsstatus festzustellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.03.2006 - 24 ZB 06.165 -, juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.01.2010 - 1 B 17/09 u.a. -, NVwZ-RR 2010, S. 330, zit. nach juris Rn. 7, zu einer nach § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ausgestellten Bescheinigung).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43/06 -, BVerwGE 129, S. 226 ff., zit. nach juris Rn. 12) war die Ausländerbehörde des Antragsgegners zu 1. daher verpflichtet, die Verlängerungsanträge der Antragsteller zu 1. bis 3. unter allen in zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu prüfen, namentlich nicht nur nach § 104a Abs. 5 und 6 AufenthG, sondern auch nach § 23 Abs. 1 AufenthG und einer hierzu zwar erst im Dezember 2009 beschlossenen, sich indes schon vorher abzeichnenden (dazu nachstehend) Bleiberechtsregelung 2009 durch auf § 23 Abs. 1 AufenthG gestützte Ländererlasse.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Falle des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 -, BVerfGE 46 [166, 179, 184]).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus SG Hildesheim, 11.05.2011 - S 42 AY 21/11
    Leistungsberechtigt nach dem SGB II sollten jedoch solche Ausländer sein, die bereits über eine längerfristige Aufenthaltsperspektive verfügen, die ggf. mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG vor diesem Hintergrund bereits manifestiert wurde (vgl. BSG, Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R -, BSGE 102, 60, zit. nach juris Rn. 27 unter Hinweis auf BT-Drs. 15/3784 S. 21).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08

    Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2010 - 8 ME 133/10

    Anwendung oder Nichtanwendung des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2010 - L 7 B 1/09

    SonstigeAngelegenheiten

  • LSG Bayern, 12.01.2006 - L 11 B 598/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende bei

  • SG Hildesheim, 22.03.2010 - S 43 AS 420/10

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Gewährung von Leistungen nach dem

  • OVG Niedersachsen, 04.02.1999 - 4 M 137/99

    Ausländer; Sozialhilfe; Leistungsberechtigung; Aufenthaltsgenehmigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2018 - L 31 AS 1194/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Allerdings richtet sich die Leistungsberechtigung in Fällen wie dem vorliegenden, in denen den unterschiedlich leistungsberechtigten Eltern die Personensorge und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Antragsteller gemeinsam obliegen, nach dem leistungsrechtlich privilegierten Elternteil und damit nach dem Anspruch des Leistungsberechtigten nach dem SGB II (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2014, Az. L 19 AS 73/14 B ER, m.w.N., zitiert nach Juris; Hohm in Gemeinschaftskommentar zum AsylbLG, Band I, § 1 Rn. 86; im Ergebnis ebenso SG Hildesheim Beschluss vom 11.05.2011 - S 42 AY 21/11 ER).
  • SG Hildesheim, 30.08.2012 - S 42 AY 140/12

    Verspätete Antragstellung; Asylbewerber; Aufenthaltstitel; Begleitperson; geistig

    bb) In der Rechtsprechung der Kammer ist geklärt, dass aus der bloßen Erteilung oder dem Besitz einer Fiktionsbescheinigung die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Bundesgebiet nicht hergeleitet werden kann, weil einer Fiktionsbescheinigung lediglich deklaratorischer Charakter beizumessen ist (Beschluss der Kammer vom 11. Mai 2011 - S 42 AY 21/11 ER -, abgedruckt in Hohm, Kommentar zum AsylbLG, Loseblatt, Bd. 2, Stand: 46. Erg.lfg. Mai 2012, VII - § 1 (SG - Nr. 2), zit. nach juris Rn. 40 m.w.N.; ungenau daher Adolph in: Linhart/Adolph, Kommentar zum SGB II, SGB XII und AsylbLG, Loseblatt, Stand: 78. AL Juni 2012, § 1 AsylbLG Rn. 30d).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Allerdings richtet sich die Leistungsberechtigung in Fällen wie dem vorliegenden, in denen den unterschiedlich leistungsberechtigten Eltern die Personensorge und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für einen Antragsteller gemeinsam obliegt, nach dem leistungsrechtlich privilegierten Elternteil und damit nach dem Anspruch des Leistungsberechtigten nach dem SGB II (im Ergebnis ebenso SG Hildesheim Beschluss vom 11.05.2011 - S 42 AY 21/11 ER; Hohm in Gemeinschaftskommentar zum AsylbLG, Loseblatts., 41. Erg.Lfg., Band I, § 1 Rn. 88; zur Maßgeblichkeit des leistungsrechtlich privilegierten Elternteils bei gemischten Bedarfsgemeinschaften zutreffend Frerichs in jurisPK-SGB XII, 1. Aufl. § 1 AsylbLG Rn. 121.1).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 7 AY 1259/11

    Asylbewerberleistung - Leistungsberechtigung - § 1 Abs 1 Nr 3 AsylbLG in der ab

    Dagegen werden Begünstigte einer auf Länderebene erlassenen Altfall- oder Bleiberechtsregelung nicht vom Anwendungsbereich des AsylbLG erfasst (Faselt in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009, § 1 AsylbLG Rdnr. 6; Frerichs in jurisPK-SGB XII, § 1 AsylbLG Rdnr. 70, 80 ff.; Herbst in Mergler/Zink, § 1 AsylbLG Rdnr. 19, 20a - 20c; Linhart/Adolph, § 1 AsylbLG Rdnr. 28, 31, 33; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4, Aufl. 2012, § 1 AsylbLG Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rdnr. 27; SG Hildesheim, Beschluss vom 11. Mai 2011 - S 42 AY 21/11 ER - juris Rdnr. 28; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Mai 2010 - L 7 B 1/09 BK - juris Rdnr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2019 - L 6 AS 594/19
    In derartigen Fällen soll nach dem Willen des Gesetzgebers, sofern der "andere Aufenthaltstitel" zuvor mit einer Gültigkeit von mehr als 6 Monaten erteilt wurde und deshalb von einer Verfestigung des Aufenthalts des betroffenen Ausländers auszugehen ist, eine leistungsrechtliche Besserstellung dergestalt erfolgen, dass der betroffene Ausländer nicht allein aufgrund der Stellung des Asylantrags auf das niedrige Leistungsniveau des AsylbLG herabfällt (Sozialgericht Hildesheim Beschluss vom 11. Mai 2011 - S 42 AY 21/11 ER - juris Rn 33; Bayrisches Landessozialgericht Beschluss vom 12. Januar 2006 - L 11 B 598/05 AS ER - juris Rn 23; Frerichs in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII § 1 Rn 138 ff; Hohm in: GK-AsylbLG § 1 Rn 103ff; Dollinger in: Siefert AsylbLG Komm § 1 Rn 77).
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